Chippen bei Hunden und Katzen
Beim Chippen wird dem Tier ein reiskorngroßer Mikrochiptransponder mit Hilfe einer Injektionsnadel an der linken Halsseite unter die Haut implantiert.
Gemäß § 24a Tierschutzgesetz müssen alle Hunde und Zuchtkatzen mittels Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochip zu kennzeichnen. Die Daten des Tieres sowie seines Halters werden vom Tierarzt oder Tierbesitzer online in einer Datenbank, wie beispielsweise ANIMALDATA.COM, gespeichert. Diese Informationen werden im Falle der ANIMALDATA.COM automatisch an die amtliche Heimtierdatenbank (HDB) weitergeleitet. Nach Übernahme eines Welpen empfiehlt es sich zu überprüfen, ob das Tier bereits auf den neuen Besitzer registriert wurde. In den meisten Fällen muss der neue Tierbesitzer die Registrierung selbst durchführen oder bei einem Tierarzt abwickeln lassen.
Bei bereits gechippten und vor 2010 registrierten Hunden muss eine Datenergänzung durchgeführt werden, da einige der gesetzlich geforderten Daten wie z.B. Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises des Halters zum Zeitpunkt früherer Registrierungen noch nicht erforderlich waren.
Durch die eindeutige Kennzeichnung kann der Besitzer eines Tieres, das entlaufen, ausgesetzt, gestohlen oder verletzt aufgefunden wird, mittels Lesegerät via Internet schnell eruiert werden. Dem Tier bleibt ein längerer Aufenthalt in einem Tierheim erspart.
Nähere Informationen zur amtlichen Registrierung:
Heimtierdatenbank des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
ANIMALDATA