Neu ab 1.6.2023: NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

Mit 1. Juni 2023 trat die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes in Kraft, das Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermeiden soll. Es gilt der Grundsatz: Wer einen Hund hält, hat diesen in einer Weise zu verwahren, dass Menschen nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.

Ergänzend zu den bisher gültigen Vorschriften sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
    
Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1.6.2023 – der „NÖ Hundepass“ ist bei der Anmeldung des Hundes in der Gemeinde vorzulegen (mit Nachfrist von 6 Monaten). Die allgemeine Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin sowie eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person. Für Hunde, die bereits vor dem 1.6.2023 gehalten wurden, ist kein Sachkundenachweis erforderlich. Erst wenn ein weiterer Hund ab 1.6.2023 im Haushalt aufgenommen wird, ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde zu absolvieren. Termine für Informationsveranstaltungen sind auf der Website von DOGAUDIT aufgelistet
    
Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential müssen zusätzlich einen erweiterten Sachkundenachweis erbringen, der vier Stunden Theorie und sechs Stunden Praxis umfasst.

Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung in der Höhe von 725.000,00 pro Hund für Personen- und Sachschäden – ein entsprechender Nachweis ist bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Für Hunde, die bereits vor dem 1.6.2023 gehalten wurden, gilt eine Übergangsfrist bis 1.6.2025 für die Vorlage eines Nachweises über eine ausreichende Haftpflichtversicherung.

Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von maximal fünf Hunden in einem Haushalt bzw. von maximal zwei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential.
       
Ausnahmeregelungen gelten für das Halten von Hunden im Rahmen des Sicherheits-, Feuerwehr- und Rettungsdienstes sowie für Hunde, die als Assistenz-, Therapiebegleit- und Jagdhunde ausgebildet und als solche eingesetzt werden.

Nähere Informationen können auf der Website der NÖ Landesregierung  nachgelesen werden.