Geflügelpest im Bezirk Amstetten ausgebrochen

Bei einigen Betrieben im Bezirk Amstetten ist Ende Oktober 2024 die Vogelgrippe ausgebrochen. Im Radius von 3 km rund um betroffene Betriebe wird eine Schutzzone eingerichtet, im Radius von 10 km eine Überwachungszone. Beide Zonen haben Überschneidungen mit dem Gemeindegebiet Waidhofen an der Ybbs.

Innerhalb der Schutzzone von 3 km werden alle Betriebe von Amtstierärzten kontrolliert. Folgende Maßnahmen sind in Schutz- und Überwachungszonen einzuhalten:

  • Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten.
  • Besuche sind zu dokumentieren. Alle Fahrzeuge, die den Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
  • Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen
    Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
  • Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (z.B.: in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!  
  • Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.
  • Tierschauen, Wettbewerbe oder Messen mit Geflügel sind in diesen Zonen verboten.
  • Verendete Wildvögel oder Greifvögel am Fundort belassen und die Behörden verständigen.

Detailierte Informationen über Risikozonen und den damit verbundenen Pflichten von Geflügelhaltern erhalten Sie auf der Website des Landes Niederösterreich: Link zur Website des Landes Niederösterreich - Geflügelpest oder auf der Website  www.verbrauchergesundheit.gv.at.

Ob sich Ihre Geflügelhaltung in einer Schutz- oder Überwachungszone befindet, können Sie dieser Karte entnehmen oder die Suchfunktion des Landes NÖ nutzen.

UPDATE:

Aufgrund der aktuellen Situation wurden "Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko" und "Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko" eingeteilt, nachzulesen in den amtlichen Veterinärnachrichten. Es wird empfohlen, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen möglichen Eintrag der Geflügelpest zu verhindern.

Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in "Gebieten mit STARK erhöhtem Geflügelpest-Risiko" (in Niederösterreich derzeit die Bezirke Waidhofen an der Ybbs, Amstetten, Melk und Scheibbs. Stand: 6.11.24)

Im 3 km bzw. 10 km Radius zum Ausbruchsort gelten die strengeren, oben angeführten Regeln.

Außerhalb der Schutz- und Überwachungszone gelten folgende Regeln:

  • Es gilt Stallhaltungspflicht: Geflügel ist in Stallungen oder in geschlossenen   Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, zu halten (z.B. Volieren mit Dach oder sogenannte „Wintergärten – zum Stall anschließende, durch Netz oder Gitter abgesicherte offene Fronten unter einem Dach).
  • Betriebe (oder Privatpersonen) unter 50 Stück Geflügel sind bei Einhaltung der folgenden Biosicherheitsmaßnahmen von der Stallhaltungspflicht ausgenommen:
    1) Enten und Gänse werden getrennt zu anderem Geflügel gehalten, sodass ein direkter und indirekter Kontakt nicht möglich ist und
    2) in Ausläufen wird das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in "Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko" (ganz Österreich mit Ausnahme der Bezirke mit stark erhöhtem Risiko)

  • Enten und Gänse müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt nicht möglich ist.
  • Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Stand: 14.11.2024

UPDATE:

„Das Geschehen ist vorerst gestoppt“, sagt Landesveterinärdirektorin Christina Riedl am Freitag gegenüber noe.ORF.at. Es sind zuletzt landesweit keine neuen Fälle in Geflügelbetrieben gemeldet worden. Derzeit gibt es im Bezirk Amstetten noch zwei Sperrzonen, die auch in das Gemeindegebiet Waidhofen an der Ybbs hineinreichen. Sollten keine neuen Fälle auftreten, werden die Sperrzonen mit 16.12.2024 aufgehoben.

Zum Nachlesen: Bericht vom 30.11.2024 - ORF Niederösterreich

Stand: 30.11.2024